Corona Maßnahmen in unserer Praxis

Folgende Vorschriften müssen Kosmetikstudios gemäß der Coronaschutzverordnung in NRW beachten:

Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern.
Kunden oder Kundinnen müssen sich nach Betreten unserer Praxis die Hände waschen oder desinfizieren
Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Garderobe muss der Kunde eigenständig aufhängen
Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Kosmetikstudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.
Die Räume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen. Es gilt hier ebenso der Mindestabstand untereinander.
Kosmetikerin oder Kosmetiker und Kundinnen und Kunden müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Leistungserbringer müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln.
Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten.
Kontaktpunkte zur Kleidung der Kundin bzw. des Kunden sind während der Behandlung abzudecken.
Bei gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen tragen wir während der Behandlung mindestens eine FFP2-, eine KN95- oder N95-Maske , ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild.
Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Behandlungsplätzen muss grds. mindestens 2,5 m betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum)
Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten.
Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.
Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.
Kosmetikerinnen oder Kosmetiker müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren.
Das Tragen von Einweghandschuhen ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach Abschluss der Behandlung obligatorisch; die Handschuhe sind nach jeder Kundin/jedem Kunden zu wechseln. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.
Für die Behandlung genutzte Tücher und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.
Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Wir desinfizieren auch zusätzlich mit Ozon, so dass wir auch die kleinsten Winkel und Ritzen erreichen.
Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entsorgen.
Türklinken, Handläufe werden  regelmäßig gereinigt .
Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein.
Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen.
Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.


© www.marina-groepper.de   Freitag, 25. September 2020 08:37 Gröpper

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 02052-92 62 75 


Termin absagen oder verschieben?

Termine verschieben oder stornieren ist bis 24 Stunden vor Behandlungsbeginn kostenlos.

Kurzfristig abgesagte Termine berechnen wir mit einem Ausfall in Höhe von 50% des Behandlungspreises.

Nicht stornierte Termine werden zu 100% in Rechnung gestellt. 

 

Langenberg

Die Stadt Velbert liegt  im Kreis Mettmann zwischen  Düsseldorf, Essen und Wuppertal. Trotz unmittelbarer Nähe vieler umliegender Städte wie Ratingen, Remscheid, Hattingen, Bochum, Dortmund und Köln hat sie ihren eigenen Charakter. Mettmann ist die Kreisstadt des Kreises Mettmann, zu dem Velbert zusammen mit Haan, Heiligenhaus, Hilden, Erkrath, Langenfeld, Monheim, Ratingen und Wülfrath gehört.
Langenberg ist wie Neviges und Tönisheide ein Stadtteil von Velbert.  Velbert-Langenberg liegt am Zusammenfluss des Hardenberger Baches und des Deilbaches, der weiter über Bonsfeld, Nierenhof,  Essen-Kupferdreh und Essen-Heisingen, vorbei an Rüttenscheid, in den Baldeneysee fließt.

© 2025 Marina Gröpper - gesund und schön, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden